A-f-T > Mensch & Tier > Tierversuche > Geplante EU-Richtlinie bedeutet eklatante Rückschritte für Tiere in Laboren

Schwerwiegender Rückschlag für den Schutz von Tieren im Labor

Keine Leidensgrenze - Herrenlose Tiere als Versuchsobjekte - Einzelne EU-Länder dürfen Tiere nicht besser schützen

Am 24.3.2010 lehnte der Bundestag einen im Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingebrachten Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen ab, Deutschland möge sich bei der EU dafür einsetzen, dass die Rückschritte in der geplanten Tierversuchsrichtlinie zurückgenommen werden („Europäische Tierversuchsrichtlinie muss ethischem Tierschutz Rechnung tragen“).

Die Vorgeschichte:

Die EU Kommission beschloss, die von 1986 stammende veraltete Richtlinie zu Tierversuchen zu überarbeiten und legte Ende 2008 eine Neufassung vor („Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“), die die Bedingungen und teilweise auch den Umfang der in der EU durchgeführten Tierversuche festlegt. Diese Fassung versuchte sowohl die Anliegen von Industrie und Forschung als auch des Tierschutzes zu berücksichtigen und wies aus tierschützerischer Sicht zumindest einige Verbesserungen auf. So sollte z. B. eine ethische Überprüfung und Bewertung von Tierversuchen verpflichtend werden und das Genehmigungsverfahren sollte die vorgeschlagenen Projekte auf ihre Notwendigkeit, Unerlässlichkeit und ethische Vertretbarkeit hin überprüfen.

Im Dezember letzten Jahres handelten Kommission, Parlament und Ministerrat der EU dann eine Version aus, die in wesentlichen Punkten Rückschritte brachte:

Eine ethische Prüfung aller Tierversuche wird künftig nicht nötig sein.

Eine obere Leidensgrenze bei Tierversuchen wird nicht eingeführt. Selbst Tierversuche von unvorstellbarer Grausamkeit, wie z. B. das Aneinandernähen von Tieren bei der Parabiose, werden weiter erlaubt bleiben. Man stelle sich die unerträglichen Leiden solcher Tiere vor, wenn sie nach der Operation erwachen und gegenseitig an ihren Wunden reißen. Qualvolles Vergiften von Hunden oder Ratten oder Tiere zu verbrennen sind nur einige Beispiele erlaubter Grausamkeiten. Was Menschen als „unerträglich“ bezeichnen würden, wird im Tierexperimentatorenjargon verharmlosend „schwere Belastung“ genannt.  

Weiter sollen herrenlose Tiere für Tierversuche benutzt werden. Diese Tiere sind also nicht nur einem oft qualvollen Leben auf der Straße ausgesetzt, zusätzlich landen viele von ihnen, die ein Leben in Gefangenschaft nicht kennen, in winzigen Käfigen, bevor sie im Tierversuch zu Tode gequält werden. Hier scheint eine Mentalität von „sie sind ja eh überzählig, dann können sie auch im Tierversuch leiden“ zu herrschen. Sie erinnert an Beobachtungen von Tierquälereien auf Tiertransporten oder bei der Schlachtung nach dem Muster „sie müssen ja eh sterben, dann können sie auch mit gebrochenen Beinen vorangetrieben werden“.

Außerdem sieht der neue Entwurf den skandalösen Rückschritt vor, dass einzelne EU-Mitgliedsstaaten in Zukunft auch national keine weitergehenden Tierschutzvorschriften im Bereich des Tierversuchs erlassen dürfen, d. h. der niedrigste gemeinsame Nenner soll der höchstmögliche Standard werden!

Obwohl bis heute jeder Nachweis aussteht, dass Tierversuche nötig oder auch nur nützlich sind, wird all dies von Tierexperimentatoren und Politikern gegen den erklärten Willen der EU-Bevölkerung durchgesetzt. Denn dass die Mehrheit der Menschen Tierversuchen kritisch bis ablehnend gegenübersteht, ist an zahlreichen Umfragen abzulesen. So hatte eine repräsentative Umfrage in sechs EU-Ländern im Frühjahr 2009 ergeben, dass 84 % der Befragten dafür oder überwiegend dafür sind, dass die neue Richtlinie alle Tierversuche - unabhängig von der Tierart - verbieten soll, die mit schweren Schmerzen oder Leiden für die Tiere einhergehen!

Die Bestimmungen der neuen Richtlinie stellen eine völlige Missachtung dieser ethischen, aber auch der naturwissenschaftlichen Einwände gegen Tierversuche dar. Während Beweise dafür, dass Tierversuche nützlich oder nötig sind, fehlen, häufen sich Nachweise ihrer Gefährlichkeit. Eine neue Studie, die die fortschrittshemmende Wirkung von Tierversuchen belegt, ist nur eines von vielen Beispielen dafür.

Bitte machen auch Sie den  Abgeordneten des europäischen Parlamentes klar, dass Sie mit der derzeitigen Fassung der Tierversuchsrichtlinie nicht einverstanden sind! Bei Ärzte gegen Tierversuche e. V. kann man zu diesem Zweck Postkarten bestellen, die Menschen für Tierrechte e. V. stellen einen Brief an die Abgeordneten zur Verfügung.

Die Entscheidung wird voraussichtlich im Juni 2010 fallen.

Es geht um das Schicksal von 12 Millionen Tieren pro Jahr!

 

Die Basisinformationen über die geplante Richtlinie haben wir http://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/infos/eu/160-12-millionen-gruende-fuer-eine-bessere-eu-richtlinie entnommen.

 

Der 24. April ist der Internationale Tag zur Abschaffung der Tierversuche. Bitte schließen Sie sich zu diesem Anlass Demonstrationen an und schreiben Protest- und Leserbriefe!

Zurück